Eine eigene Geschäftsadresse mit täglicher Entgegennahme der Geschäftspost sowie eine eigene Telefonnummer mit Telefonservice oder Weiterleitung auf ein anderes Telefon sind die Mindestbedingungen für einen seriösen Geschäftsauftritt.

Für kleine Unternehmen bietet eine Domizilierung daher einen unkomplizierten und risikoarmen Einstieg in den Schweizer Markt.

Dabei fallen für Sie, je nach Auftrag und Aufwand, die in der PDF-Datei  aufgeführten Kosten an.

Gründungspakete für Ausländer

Für ausländische Gründer einer Schweizer GmbH oder AG bietet die KUB International AG spezielle Leistungen an, die alle Services abdecken die man für eine erfolgreiche Firmengründung in der Schweiz benötigt. 

Übersicht der Rechtsformen

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick über die vier häufigsten Rechtsformen in der Schweiz. Gerne beraten wir Sie in einem Beratungsgespräch hinsichtlich der richtigen Rechtsform für Ihr Vorhaben.

 

Einzelfirma

GmbH

AG

Kollektivgesellschaft

Startkapital

Keine Vorgabe

Ab 20'000 CHF

Ab 100'000 CHF
(min. 50'000 liberiert)

Keine Vorgabe

Haftung

Persönlich

Beschränkt

Beschränkt

Persönlich

Firmenname

+ Familienname

+ GmbH

+ AG

+ KlG

Anzahl Personen

Eine Person

Min. ein Gesellschafter

Min. ein Aktionär

Min. zwei Personen

Beteiligung

Nicht möglich

Über Stammanteile

Über Aktien

Braucht mehrere Gesellschafter

Revision

Nicht nötig

Ab 10 Vollzeitstellen

Ab 10 Vollzeitstellen

Nicht nötig

Steuern

Wird in privater Steuererklärung angegeben

Separate Steuererklärung

Separate Steuererklärung

Wird in privater Steuererklärung angegeben

Vorteile

- Kapitalbedarf
- PK Vorbezug möglich
- Weniger Bestimmungen und Versicherungen

- Haftung
- Beteiligung möglich
- Tieferes Mindestkapital als bei AG

- Haftung
- Beteiligung möglich
- Aktien einfacher übertragbar
- Anonymität der Aktionäre
- Akzeptanz "AG"

- Kapitalbedarf
- PK Vorbezug möglich
- Weniger Bestimmungen und Versicherungen
- Mehrere Inhaber

Nachteile

- Haftung
- Keine Beteiligung möglich
- Keine ALV
- Image

- Gesellschafter im HR
- Mehr Vorschriften
- Doppelbesteuerung

- Hoher Kapitalbedarf
- Mehr Vorschriften
- Doppelbesteuerung

- Haftung
- Keine ALV
- Image

Steuerliche Aspekte

Bei einer Firmengründung sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedliche Besteuerung von GmbH & AG Kapitalgesellschaften.

Besteuerung von Kapitalgesellschaften (GmbH & AG)

1. Unternehmen

  • Unternehmen erwirtschaftet Gewinne
  • Diese Gewinne werden mit dem Unternehmenssteuersatz versteuert
  • Auf das Eigenkapital des Unternehmens werden Kapitalsteuern gezahlt
  • Es wird eine separate Steuererklärung für das Unternehmen erstellt

=> Dividendenausschüttung

 

2. Aktionäre/Gesellschafter

  • Die Aktionäre/Gesellschafter erhalten entsprechende Dividenden
  • Diese Dividenden müssen die Aktionäre/Gesellschafter als Kapitalertrag versteuern
  • Sofern ein Aktionär/Gesellschafter mehr als 10 % der Firmenanteile besitzt, müssen lediglich ca. 50 % (kantonal unterschiedlich) der Ausschüttung besteuert werden

 

  • Sofern die Gewinne des Unternehmens nicht als Dividende ausgeschüttet werden, ist der Steuersatz zunächst tiefer als bei einer Personengesellschaft.
  • Bei Dividendenausschüttungen entsteht das Problem der Doppelbesteuerung

Versicherungen

Versicherungen übernehmen für Sie die Kosten für den Fall, dass aussergewöhnliche oder unverschuldete Schäden eintreten. Das Abschliessen der richtigen Verträge kann Ihre Firma im Ernstfall vor dem Konkurs bewahren. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Sozialversicherungen und weitere empfehlenswert Versicherungen.

Sozialversicherungen

 

Selbständige Tätigkeit
(Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft)

Unselbständige Tätigkeit
(Alle Angestellten inklusive Inhaber einer GmbH oder AG)

AHV/IV/EO

Obligatorisch

Obligatorisch

Familienzulage

Obligatorisch

Obligatorisch

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Kann nicht abgeschlossen werden

Obligatorisch

Pensionskasse (2. Säule)

Freiwillig

Obligatorisch ab einem Jahreseinkommen von 21'150

Berufsunfall (UVG)

Freiwillig

Obligatorisch

Nichtberufsunfall
(NBU)

Freiwillig

Obligatorisch ab 8h pro Woche

Ausführliche Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie im KMU Ratgeber vom Bund.

Weitere wichtige Versicherungen

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich eine freiwillige, jedoch oft gewählte Versicherung. Für einzelne Branchen mit allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (wie z.B. Gast- oder Baugewerbe) ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch.

Mit der Krankentaggeldversicherung wird der Lohnausfall bei Krankheit versichert. So sichern Sie sich vor den gravierenden Folgen eines drohenden Einkommenslochs bei längerer Krankheit ab.

Falls Sie Löhne an Angestellte auszahlen, schreibt das Obligationenrecht eine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit vor. Je nach Kanton und Anstellungsdauer betragen diese 3 Wochen bis 6 Monate. Damit der Ausfall Ihrer Mitarbeitenden Ihnen keine Kopfschmerzen bereitet, steht die Krankentaggeldversicherung für die Lohnfortzahlung gerade und unterstützt Sie bei präventiven Massnahmen.

Sachversicherung

Damit Sie im Schadenfall nicht mit leeren Händen dastehen, übernimmt die Sachversicherung den materiellen Verlust, Ihre Ertragsausfälle, Mehr- sowie Räumungs- und Entsorgungskosten. Ihre Sachversicherung kommt im Schadenfall für die beschädigten Gegenstände und Apparaturen auf.

Fahrzeugversicherung

Mit einer Fahrzeugversicherung sichern Sie sich gegen Schadensforderungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeug Ihrer Firmenflotte ab.

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch und deckt das Haftpflichtrisiko des Motorfahrzeughalters, wenn bei Unfällen Dritte zu Schaden kommen.

Bei zusätzlichen freiwilligen Kaskoversicherungen sind auch allfällige Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und wehrt alle anderen Forderungen für Sie ab. In der Regel werden dabei vier Risiken unterschieden:

  • Anlagerisiko: Als Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen haften Sie für alles, was auf Ihrem Grundstück geschieht.
  • Betriebs-/Berufsrisiko: Als Unternehmer haften Sie für Ihre eigene berufliche Tätigkeit und das Handeln Ihrer Mitarbeiter genauso wie für die Unterlassung wichtiger Massnahmen im Betrieb.
  • Produktrisiko: Als Hersteller haften Sie für Ihre Fabrikate von der Herstellung bis zum Einsatz beim Endkonsumenten.
  • Umweltrisiko: Als Geschäftsinhaber haften Sie bei der Schädigung der Umwelt durch Ihr Unternehmen.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche aus der Berufsausübung. Versichert sind Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

Sie deckt Risiken einer gewissen Berufsgruppe ab. Typische Berufsgruppen sind Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Steuerexperten, Rechtsanwälte oder Notare. 

Rechtsschutzversicherung

Mit der Rechtsschutzversicherung sparen Sie Zeit und Ärger. Sei es bei Streitigkeiten mit dem Vermieter, wenn Ihre Versicherung nicht vertragsgemäss bezahlt oder wenn nach einem Unfall der Unfallverursacher seine Schuld bestreitet. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz und lässt sich durch Grund- und Zusatzmodule optimal auf die Risiken Ihres Unternehmens ausrichten.

Auch bei Versicherungen ist es wichtig, dass diese auf Ihre individuellen Umstände angepasst werden, z.B. hinsichtlich Deckungssumme.

Ablauf einer Firmengründung

Erfahren Sie hier, welche einzelnen formellen Schritte bei einer Firmengründung durchlaufen werden müssen. Wir zeigen Ihnen dabei auch, wie wir Ihnen bei jedem dieser Schritt helfen können.

Von der schlagkräftigen Idee im Kopf des Unternehmers bis zur eigenen Unternehmung führt ein weiter – jedoch absolut gangbarer – Weg. Neben dem Willen und der Motivation, welche ein Unternehmensgründer benötigt, sind die im Folgenden dargestellten formellen Schritte von notwendiger Voraussetzung, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.

  1. Idee

Eine überzeugende Geschäftsidee ist die Basis jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Dabei kann es sich um eine innovative Idee handeln, die es so noch nicht gibt. Eine gute Geschäftsidee kann aber auch darin bestehen, etwas bereits Bestehendes auf eine völlig neue Art und Weise anzubieten.

  1. Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab:

  • Anzahl der beteiligten Personen
  • Anonymität der beteiligten Personen
  • Notwendiges Startkapital
  • Gewünschte Haftung (privat oder nur Gesellschaftskapital)
  • Auftritt nach Aussen (eine AG gilt bspw. im Vergleich zu einer GmbH als seriöser)
  1. Durchführung/Erstellung der Dokumente

Die Durchführung der Unternehmensgründung beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente (Statuten, Öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung etc.).

Die Erstellung der Dokumente kann für Sie einer unserer Juristen übernehmen. Wir können mit wenigen Klicks ganz einfach eine Offerte für Ihre Unternehmensgründung berechnen.

 Wenn Sie mit der Offerte einverstanden sind, werden die Daten Ihrer Firma erfasst und die Firmengründung abgeprüft. Im Anschluss überprüft ein Jurist Ihre Daten. Sie erhalten alle gründungsrelevanten Dokumente dann via Post zugestellt.

  1. Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Kapitals

Um die Firmengründung durchführen zu können, bedarf es einer Bestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals (nur bei einer AG oder GmbH). Um diese Kapitaleinzahlungsbestätigung zu erhalten, müssen Sie das Gesellschaftskapital bei einer Schweizer Bank einzahlen. Diese erstellt dann die Bescheinigung.

Die KUB International AG kann Sie bei diesem Schritt unterstützen.

  1. Beurkundung der Gründungsdokumente beim Notar

Um Ihre Unternehmung ins Handelsregister eintragen zu können, müssen sämtliche Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei einer GmbH oder AG). Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet.

Die KUB International AG übernimmt selbstverständlich auch diesen Schritt für Sie.

  1. Handelsregistereintragung und Überprüfung des Handelsregisterauszuges

Die Gründungsdokumente müssen nach der öffentlichen Beurkundung ans Handelsregisteramt weitergeleitet werden, damit der Handelsregistereintrag Ihres neu gegründeten Unternehmens erstellt werden kann. Dabei ist es wichtig, dass die eingereichten Dokumente fehlerfrei sind und den Anforderungen der kantonalen Handelsregisterämter entsprechen. Fehlerhafte Dokumente werden an den Ersteller zur Korrektur zurückgesendet (was mit zusätzlichen Kosten und einer längeren Wartezeit verbunden ist).

Wenn Sie mit der KUB International AG Ihre Gründung durchführen, erhalten wir nach Eintragung ins Handelsregister den Handelsregisterauszug zur Kontrolle (es kann vorkommen, dass dem Handelsregister Schreibfehler unterlaufen, deshalb muss der Handelsregisterauszug sofort nach Empfang kontrolliert werden). Nach erfolgter Kontrolle wird dieser per Mail sofort an Sie, den Firmengründer, gesendet. Das Original wird per Post mit den beurkundeten Gründungsdokumenten versendet. Als Firmengründer können Sie nach erfolgtem Handelsregistereintrag über das einbezahlte Gründerkapital verfügen. 

Übliche Dauer: 14-30 Tage

  1. Dauer im Überblick

Schritt

Übliche Dauer

1. Wahl der richtigen Rechtsform

1-3 Tage

2. Durchführung/Erstellung der Dokumente

7-10 Tage

3. Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals

3-7 Tage

4. Beurkundung der Gründungsdokumente beim Notar

5-7 Tage

5. Handelsregistereintrag und Kontrolle des Handelsregisterauszuges

14-30 Tage